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   BVerwG, 12.10.1972 - VIII B 65.72   

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BVerwG, 12.10.1972 - VIII B 65.72 (https://dejure.org/1972,2992)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1972 - VIII B 65.72 (https://dejure.org/1972,2992)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1972 - VIII B 65.72 (https://dejure.org/1972,2992)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1972 - VIII B 65.72
    Denn Verfahrensmängel können in Wehrpflichtsachen nur mit der zulassungsfreien Revision, nicht hingegen mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht - werden (BVerwGE 28, 22).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1972 - VIII B 65.72
    Es ist zwar richtig, daß das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Kläger angeführten Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402 = BWV 1969, 188) dem Gedanken Ausdruck gegeben hat, das Verwaltungsgericht müsse bei der Würdigung der Antworten des - persönlich vernommenen - Kriegsdienstverweigerers dem Umstände Rechnung tragen, daß nach allgemeiner Erfahrung ein Mensch nur in seltenen Fällen imstande sei, sich in eine seelische Konfliktsituation, in der er sich in Wirklichkeit nicht befinde, so überzeugend hineinzuversetzen, daß er imstande sei, das Verhalten, das er in ihr voraussichtlich zeigen würde, mit einiger Sicherheit vorauszusagen.
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1972 - VIII B 65.72
    Dieser Maßstab entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 26 = DVBl. 1969, 748]).
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1972 - VIII B 65.72
    Auch heißt es im Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - (Buchholz a.a.O. Nr. 29 = NJW 1970, 1653 = DÖV 1970, 710) in der Tat, es sei für die Frage, ob der Wehrpflichtige eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen habe, ohne Bedeutung, ob seine Entscheidung sich auf logische Gedankengänge stützen oder aber mit Gründen der Logik widerlegen lasse und ob die Begründung, die er für sie gebe, innerlich widerspruchsfrei sei oder nicht.
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